SOCHAIR Organization - UNSERE LEISTUNGEN
MENSCHENRECHTE - ABSOLUTES FOLTERVERBOT
Das Verbot von Folter und grausamer menschlicher Behandlung ist absolut gültig. Dies bedeutet, dass das Verbot der Folter jeder Gegenleistung mit konkurrierenden Interessen genommen wird und der Staat auch in Krisensituationen nicht davon abweichen kann.
Daher sind die Überlegungen, die zu einer Relativierung des Folterverbots führen, aus humanistischer Sicht nicht akzeptabel.
Der Grund für die absolute Natur des Verbots liegt in der Tatsache, dass Folter in jedem Fall eine Missachtung der immateriellen Menschenwürde bedeutet.
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DATEN ZU UNSEREM VEREIN
Unser eingetragener gemeinnütziger Verein ist nicht unternehmerisch Tätig, sowie bietet keine Rechtsberatung an.
Der Verein handelt gemäß Satzung nach §60a Absatz 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzung nach den §§ 51,59,60 und 61 AO und finanziert die ideellen Hauptzwecke unserer Satzung aus Mitgliedsbeiträgen und Zuwendungen durch Spenden oder Zuschüssen.
Mitgliederzahl: 186 Mitglieder
Aktueller Mitgliederbeitrag: 100 Euro im Jahr
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